Teilrichtplan Freiräume

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Neuer Teilrichtplan Freiräume

Das Freiraumkonzept von 2004, welches für die Stadt Basel eine Grundlage zur quantitativen und qualitativen Entwicklung der öffentlichen Freiräume ist, wurde bereits weitestgehend umgesetzt. Aufgrund neuer Herausforderungen wie der Bevölkerungszunahme und den Auswirkungen des Klimawandels auf das Stadtklima ist eine Neuerarbeitung eines Freiraumkonzepts erforderlich. 2023 beauftragte der Regierungsrat das Bau- und Verkehrsdepartement, einen Teilrichtplan Freiräume zu erarbeiten.

Unter Berücksichtigung aller Freiraumaspekte und den Kriterien zur klimaangepassten Siedlungsentwicklung soll ein integraler Teilrichtplan entwickelt werden, um die Freiraumversorgung der städtischen Wohn- und Arbeitsbevölkerung zu verbessern. Zur Analyse der Freiraumversorgung dient das 2022 erarbeitete Freiraumversorgungsmodell der Stadt Basel. Freiräume sollen vielseitig nutzbar sein, um sowohl unterschiedlichen Nutzungsansprüchen als auch der Klimaanpassung und der Biodiversität gerecht zu werden. Zudem gilt es soziale sowie kulturhistorische Aspekte zu beachten.

Der neue Teilrichtplan Freiräume zeigt den Handlungsbedarf auf und formuliert verbindliche und griffige Massnahmen, um die Freiraumsituation qualitativ und quantitativ zu verbessern. Zudem gilt es Zielkonflikte aufzuzeigen sowie die verschiedenen Interessen stufengerecht abzuwägen und zu koordinieren.

Das Stadtteilsekretariat Basel – West beteiligt sich an den Massnahmen mit Einsaätzen in interdisziplinären Fachgruppen.

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