LINK: Medienmitteilung des Regierungsrates vom 5.7.23
Der Regierungsrat beantragt als nächsten Baustein gemäss Stadtklimakonzept beim Grossen Rat 9.4 Millionen Franken für den Hitzeschutz in der Stadt. Als Ergänzung zu bereits laufenden Entsiegelungen und Begrünungen sollen 80 heisse und viel besuchte Plätze, wo Baumpflanzungen nicht oder nur bedingt möglich sind, mit mobilen Elementen beschattet und begrünt werden. Fassaden von kantonalen Gebäuden sollen vermehrt begrünt und mehr Flächen nach dem Schwammstadt-Prinzip entsiegelt werden. Zudem werden Anreizsysteme entwickelt, damit auch Private, Firmen und Institutionen ihre Grundstücke mehr bepflanzen und entsiegeln. Das Massnahmenprogramm ist Teil der Umsetzung des Stadtklimakonzepts.
Als Folge des Klimawandels nimmt auch in Basel die Anzahl an Hitzetagen zu, die Trockenperioden werden länger und die Hitzebelastung auf unbeschatteten und versiegelten Plätzen steigt. Insbesondere ältere Menschen und Kinder leiden unter der Hitze, ebenso Personen, denen keine Rückzugsmöglichkeiten wie Balkon, Garten oder ein naher Park zur Verfügung stehen.
Das vom Regierungsrat verabschiedete Massnahmenpaket soll mit mobilen Elementen Schatten und Abkühlung an den besonders heissen und stark frequentierten Plätzen in der Innenstadt und in die Quartiere bringen. Es wurden Orte ausgewählt, an denen eine dauerhafte Begrünung und Beschattung mit Bäumen aufgrund von Infrastrukturen (u.a. unterirdische Leitungen) oder aufgrund von regelmässig stattfindenden Anlässen nicht oder nur beschränkt möglich ist. Vorgesehen sind rund 200 Sonnenschirme, knapp 100 Baumtöpfe mit und ohne umlaufende Sitzbank sowie 15 Sitzbänke mit Rabatte und Pergola. Die Bäume bleiben für ca. drei Jahre in den Töpfen und werden anschliessend an einem definitiven Standort eingepflanzt. Die ausgewählten Töpfe und Sitzelemente werden weiterverwendet. Im Weiteren sollen neun Sprühnebelverdunster Abkühlung bringen. Diese werden in der Nähe von bestehendem Grün platziert, damit das Wasser auch der Bewässerung des Grüns dient.
Einbezug der Quartierbevölkerung
An vierzehn besonders stark besuchten Orten, wie beispielsweise dem Barfüsserplatz, dem Marktplatz oder dem Claraplatz, soll eine Kombination der Elemente während zehn Jahren zum Einsatz kommen. Die Sonnenschirme und Baumtöpfe werden jeweils drei Jahren abwechselnd in den Quartieren eingesetzt, damit möglichst viele Orte davon profitieren. Über 60 unterschiedliche Standorte – vom Biozentrum über den St. Johanns-Rheinweg bis zum Wiesenplatz – sind dafür vorgesehen. Vor und während dem Einsatz der Hitzeschutzelemente in den Quartieren sind Dialogveranstaltungen mit der Quartierbevölkerung geplant. Mit weiteren Veranstaltungen wie Aktionstagen und Workshops soll die Bevölkerung sensibilisiert, befähigt und unterstützt werden, auch selbst einen Beitrag für die Begrünung und Beschattung der Stadt zu leisten.
Kombination aus mobilen Elementen und dauerhaften Massnahmen
Neben den mobilen Hitzeschutzelementen sind wichtige dauerhafte Massnahmen in Erarbeitung: Das Potenzial zur Fassadenbegrünung an kantonalen Gebäuden wird derzeit untersucht, nach dem Schwammstadt-Prinzip sollen mehr unversiegelte Flächen geschaffen werden und neue Anreizsysteme und Förderprogramme sollen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer dazu anregen, auf den eigenen Grundstücken vermehrt Bäume zu pflanzen, Fassaden zu begrünen und Flächen zu entsiegeln. Da die dauerhaften Massnahmen mehr Zeit in der Planung und der Umsetzung in Anspruch nehmen, sollen diese Massnahmen durch mobile Hitzeschutzmassnahmen ergänzt werden.
Für die Umsetzung des Massnahmenpakets zum Hitzeschutz beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat 9.4 Millionen Franken. In diesen Kosten sind die Beschaffung, der Unterhalt und das Personal für die beschriebenen mobilen und dauerhaften Massnahmen enthalten. Von den 9.4 Millionen sollen rund 6.4 Mio. Franken aus dem Mehrwertabgabefonds bestritten werden, der explizit auch zur Finanzierung von Klimaanpassungsmassnahmen zur Verfügung steht. Nach den ersten zehn Jahre können der Regierungsrat und der Grosser Rat über eine Fortführung der Massnahmen entscheiden.