Planauflage Burgfelderstrasse und Missionsstrasse

Der Baustart ist für den Sommer 2024 vorgesehen. Die aktuellen Information zum Bauprojekt finden Sie auf der Webseite des Tiefbauamts unter: www.tiefbauamt.bs.ch/burgfelder-mission. Das Tiefbauamt bereitet zurzeit die Bauarbeiten vor, dazu gehört die öffentliche Planauflage der baulichen Umgestaltungen. Das Amt für Mobilität ist zuständig für den Erlass der notwendigen Verkehrsanordnungen (Änderungen der Signalisation und Markierung). Sowohl die Verkehrsanordnungen des Amtes für Mobilität wie auch Umgestaltung durch das Tiefbauamt werden am kommenden Samstag im Kantonsblatt publiziert: www.kantonsblatt.ch. Die Auflagepläne finden Sie bereits heute unter www.tiefbauamt.bs.ch/planauflagen. Über die Planauflage der baulichen Umgestaltung werden sämtliche Grundeigentümer/innen entlang der betroffenen Strassenabschnitte mit einem Brief informiert.

Gegen die Verkehrsanordnung kann Rekurs bei der Departementsvorsteherin erhoben werden, gegen die Umgestaltung Einsprache beim Tiefbauamt. Grundsätzlich können alle Einsprache oder Rekurs erheben, die sich durch ein publiziertes Vorhaben betroffen fühlen. Sie erreichen damit, dass wir auf Ihre Erwägungen eingehen und Ihnen die entsprechenden rechtlichen Grundlagen nennen bzw. bestätigen, dass das Vorhaben mit geltendem Recht vereinbar ist. Verstösst das Vorhaben gegen gesetzliche Vorschriften, werden entweder Auflagen gemacht, oder das Begehren wird abgewiesen. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Personen sich jeweils wehren. Die Einhaltung der geltenden Gesetze kann ebenso gut von einer wie von vielen Personen gefordert werden. Hierin unterscheiden sich Einsprache und Rekurs von politischen Instrumenten wie Initiative, Referendum oder Petition, bei denen die Anzahl Unterschriften eine Rolle spielt. Die Petition «Burgfelderstrasse Tempo 30 – JETZT!» ist uns bekannt, der Grosse Rat hat sie Ende 2022 dem Regierungsrat zur abschliessenden Behandlung überwiesen, siehe: Geschäft 22.5310 (bs.ch).