Winterdienst, HauseigentümerInnen müssen Trottoir vom Schnee befreien.
Fussgängerinnen und Fussgänger sollen sicher durch den Winter kommen. Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke müssen deshalb auch diesen Winter verschneite oder vereiste Trottoirs begehbar machen. Das Tiefbauamt räumt den Schnee auf der Strasse. Hauptstrassen [mehr lesen …]