Der Grosse Rat hat am 27. Juni hat mit 53:41 Stimmen der Einführung des kantonalen Stimm- und aktiven Wahlrechts für Einwohnerinnen und Einwohner zugestimmt, die eine Niederlassungsbewilligung haben und seit mindestens fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt wohnen. Ausgeklammert bleibt das passive Wahlrecht, also das Recht, in ein politisches Amt gewählt zu werden. Mit der Beschränkung auf die kantonale Ebene soll es ausserdem den Gemeinden Riehen und Bettingen überlassen bleiben, ob sie ein analoges kommunales Stimm- und Wahlrecht einführen wollen. Es wird zur Volksabstimmung kommen, da es sich um eine Verfassungsänderung handelt.