Auf grossen Entwicklungsarealen soll künftig deutlich mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen. Der Regierungsrat hat dazu die Vollzugsbestimmungen zum Gegenvorschlag der Volksinitiative «Basel baut Zukunft» beschlossen.
Was neu gilt
Auf grossen Transformationsarealen ab 15’000 Quadratmetern muss künftig mindestens ein Drittel der für Wohnen geplanten Bruttogeschossfläche dauerhaft gemeinnützig vermietet werden. Das bedeutet: zu Kostenmiete und mit besonderer Berücksichtigung von Personen mit geringem Einkommen und Vermögen. So soll langfristig mehr preisgünstiger Wohnraum gesichert werden.
Wie es umgesetzt wird
Grundeigentümerschaften und Kanton legen den gemeinnützigen Anteil künftig bereits vor dem Baubewilligungsverfahren vertraglich fest – also früh im Prozess, bevor gebaut wird.
Was das fürs Quartier bedeutet
Für Basel-West ist das direkt relevant: Grosse Arealentwicklungen wie VoltaNord/Lysbüchel fallen unter diese Regelung. Sie prägt mit, wie sich diese Gebiete entwickeln und für wen dort Wohnraum entsteht.
Bezahlbarer Wohnraum ist ein zentrales Thema im Stadtteil. Das Stadtteilsekretariat Basel-West begleitet die Entwicklung der grossen Areale und bringt die Anliegen des Quartiers ein. Sie haben Fragen dazu? Melden Sie sich bei uns.
→ Kanton Basel-Stadt: Regierungsrat verabschiedet Vollzugsbestimmungen für gemeinnützigen Wohnraum

