Winterdienst, HauseigentümerInnen müssen Trottoir vom Schnee befreien.

Fussgängerinnen und Fussgänger sollen sicher durch den Winter kommen. Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke müssen deshalb auch diesen Winter verschneite oder vereiste Trottoirs begehbar machen. Das Tiefbauamt räumt den Schnee auf der Strasse. Hauptstrassen und Pendlerrouten haben dabei Priorität. Bereits bei angekündigtem Schneefall und Frost werden kritische Stellen vorbeugend mit Salzsole besprüht.

Tiefbauamt Basel-Stadt – Winterdienst (bs.ch)